Ein sehr nettes Videos darüber nach welchen Kriterien (teilweise) sogenannte “Führungskräfte” ausgewählt werden.
Basis ist eine These zum Arbeitsmarkt der westlichen Industrie-Staaten nach dem kanadischen Soziologen Dr. Laurenz Peter.
Die “extra 3″-Reporterin Olivia Jones war in Hannover und hat die “Politiker” der NPD nach ihrem Programm befragen wollen. Die Antworten sprechen für sich.
Absurde Abmahnungen an Betreiber einer Website sind nichts neues. Schon im Jahr 2000 konnte man den Fall des damals einzigen SelfHMTL-Redakteurs Stefan Münz aufmerksam verfolgen, bei dem letzterer wegen der Verlinkung einer Website nicht nur eine Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern auch noch 1900 DM Anwaltskosten zahlen sollte. Dabei hatte Münz lediglich im Rahmen seiner freien Online-Dokumentation zur Webseiten-Erstellung auf die Website des “FTP-Explorer” verlinkt, einem FTP-Client, der nach Ansicht des Klägers dessen Markenrechte auf den Namen “Explorer” verletzte. Nicht der Hersteller des FTP-Explorer wurde also verklagt, sondern Stefan Münz wegen seines Links zur “FTP-Explorer” Website. So weit, so absurd.
Dieser Fall und ähnliche weitere haben in den letzten Jahren wenigstens bei der interessierten Netz-Öffentlichkeit für teils amüsierte, teils erregte Aufmerksamkeit gesorgt.
Nun ist es offenbar wieder einmal soweit, eine neue Absurdität erfreut die Gemüter und sorgt für Unruhe bei den Beklagten: Die GEZ hat dem Internet-Portal akademie.de eine Abmahnung samt “strafbewehrter Unterlassungserklärung” geschickt, worin die sympathische Kölner-Organisation mit Behörden-Charakter dem Anbieter von Online-Kursen die Verwendung bestimmter Begriffe und Ausdrücke verbieten will.
So soll z.B. anstatt des Begriffs “PC-Gebühr” nur von “gesetzlichen Rundfunkgebühren für neuartige Rundfunkempfangsgeräte” gesprochen werden, auch darf der “Gebührenjäger” nur als “Rundfunkgebührenbeauftragter” oder noch besser gleich als “Beauftragtendienst der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten” bezeichnet werden. Statt der “Kopfprämie” in einem Artikel bei akademie.de würde die GEZ lieber von der “Provision des Beauftragtendienstes der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten” lesen.
Dass man in einem journalistischen Text, der ja nun schließlich nicht der Neutralität verpflichtet ist, durchaus mal Worte verwenden kann, die “tendenziös” sind und die Ablehnung des Autors gegenüber bestimmten Praktiken zum Ausdruck bringen sollen, hat sich offenbar noch nicht bis zur GEZ herumgesprochen. Stattdessen versucht man, wie es so oft in unserer Zeit gängige Praxis zu sein scheint, ohne Skrupel und Gewissen den eigenen Vorteil und die eigenen Interessen auf rechtlichem Wege durchzusetzen.
Dass dabei mit der GEZ ausgerechnet eine Organisation gegen die journalistische Freiheit vorgeht, die durch die Gebühreneintreibung für die Öffentlich-Rechtlichen u.a. deren journalistische Unabhängigkeit sicherstellen soll, ist besonders absurd.
Mal davon ganz abgesehen, dass man es den Leuten von akademie.de selbst überlassen sollte, wie sie sich in ihren Beiträgen artikulieren: Wie würde sich ein Artikel ohne “eine Vielzahl irreführender und falscher Begriffe” (aus der GEZ-Abmahnung) aber dafür mit von der GEZ als Alternative vorgeschlagenen Formulierungen wie “gesetzlich vorgesehene Anmeldung von zum Empfang bereit gehaltener Rundfunkgeräte“, “Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird” und “dem Informationsschreiben der GEZ beigefügtes Formular zur Erteilung der Auskunft nach § 4 Abs. 5 RGebStV” in einem Satz noch lesen lassen?